Willkommen beim BCD Erftstadt e.V.
Platzordnung BCD-Erftstadt
Jeder Hundeführer sollte seiner Verantwortung gerecht werden und sich inner- sowie außerhalb des Vereinsgeländes so verhalten, dass niemand gestört, belästigt oder sogar gefährdet wird. Unnötige Ruhestörungen sind zu vermeiden.
Das Betreten des Geländes und der Aufenthalt auf dem gesamten Vereinsgelände erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Auf dem gesamten Vereinsgelände gilt das aktuelle Tierschutzgesetz. Verstöße haben einen Ausschluss vom Trainingsbetrieb zur Folge.
Das Gelände ist nur mit gesunden, geimpften und haftpflichtversicherten Hunden zu betreten Krankheitsverdächtige Hunde haben Platzverbot.
Jeder Hundeführer ist für alle Schäden rechtlich haftbar, die er oder sein Hund auf dem Vereinsgelände verursachen.
Vor dem Betreten des Vereinsplatzes sollte sich der Hund gelöst haben. Löst sich der Hund dennoch auf dem Platz lösen, ist Kot umgehend vom Hundeführer zu entfernen, über Urin ist Wasser zu gießen.
Hunde sind grundsätzlich auf dem Gelände an der Leine zu führen und dürfen nur mit Erlaubnis des jeweiligen Trainers auf dem Übungsgelände von der Leine gelassen werden.
Auf dem Vorplatz gilt grundsätzlich Leinenpflicht.
Alle Hundeplatzbesucher achten auf Ordnung und Sauberkeit.
Sollte der Hund sich während des Trainings lösen, wird eine Spende von 2,50€ bzw. 5€ fürs „ große Geschäft“ erhoben.
Kinder müssen ständig beaufsichtigt werden und dürfen sich während des Trainings nicht auf dem Übungsplatz und im Bereich der Hundeablageplätze aufhalten.
Das Rauchen während des Übungsbetriebes ist auf dem Trainingsplatz nicht erlaubt.
Verantwortlich für den Übungsbetrieb sind die Trainer. Ihnen obliegt das Planen, Entscheiden, Anordnen und Überwachen der Ausbildung. Den Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten. Sie haben das Recht sowohl Übungen abzubrechen, als auch den Hundeführer vom laufenden Übungsbetrieb auszuschließen. Einwände gegen ihre Anweisungen können dem Vorstand vorgebracht werden.
Der Hundeführer hat seinem Hund während des Trainings seine volle Aufmerksamkeit zu widmen.
Vereinseigene Geräte und Hilfsmittel (Apportierhölzer, Verstecke, Agility-Geräte etc.) sind mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln und am Ende des Übungsbetriebes gemeinsam aufzuräumen.
Läufige Hündinnen dürfen auf das Gelände nur mit Zustimmung des Trainers mitgenommen werden. Dessen diesbezüglichen Weisungen ist Folge zu leisten.
Beim Verlassen des Platzes sind die Tore zu verschließen.
Der Vorstand im Mai 2023