Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des BCD Erftstadt e.V.
§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind entgeltliche Kurse, Seminare und Veranstaltungen für Hund und Halter.
§ 2 Teilnahmevoraussetzung
Es können nur Hunde an den Kursen und den dazugehörigen Gruppenstunden des BCD teilnehmen bzw. an Seminaren und Veranstaltungen welche mit Hund angeboten werden, die über eine Grundimmunisierung (Welpen angemessen, d.h. je nach Herkunft nach einer bis zwei Impfungen) verfügen. Der Nachweis ist durch Vorlage des Impfpasses zu führen.
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Versicherungspolice, sowie der letzte aktuelle Zahlungsbeleg ist vorzulegen.
Hundezubehör und Trainingsequipment (Halsung, Leine, Maulkorb etc.) sollten sich bei jedem Training in einem einwandfreien und ordentlichen Zustand befinden.
Die Aufnahme des Hundes mit Halter in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit dem jeweiligen Trainer des BCD.
Der BCD behält sich vor, Trainingsteilnehmer oder Hunde, ohne Angaben von Gründen, abzulehnen.
Die Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Platzordnung und der Datenschutzverordnung sind Grundvoraussetzung um an einem Kurs, Seminar oder einer Veranstaltung teilnehmen zu können.
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigt der Trainingsteilnehmer, dass die persönlichen Angaben korrekt sind und dass er die AGB und die Platzordnung gelesen hat. Die Anmeldung ist somit verbindlich.
§ 3 Teilnahmeausschluss
Kranke Hunde und läufige Hündinnen sind - außer nach Rücksprache mit dem jeweiligen Trainer - von der Teilnahme an den Gruppenstunden ausgeschlossen und dürfen das Trainingsgelände nicht betreten.
Der Trainingsteilnehmer versichert, dass der Hund keine ansteckenden Krankheiten hat. Symptome wie zum Beispiel Durchfall, Erbrechen oder Husten, sowie eitrige Sinusitis oder Augenentzündung sind dem jeweiligen Trainer/Übungsleiter mitzuteilen. Der Trainer/Übungsleiter ist berechtigt, den Hund im Zweifelsfall vom Unterricht auszuschließen um die anderen Tiere der Gruppe vor einer Ansteckung zu schützen und eine Kontamination (z.B. durch Kot oder Erbrochenes) des Trainingsgeländes zu verhindern.
Chronische Erkrankungen des Hundes sind dem jeweiligen Trainer/Übungsleiter vor Kursbeginn mitzuteilen. Der Trainingsteilnehmer ist ebenfalls verpflichtet, den jeweiligen Trainer/Übungsleiter über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Kursstunde zu informieren.
Der jeweilige Trainer/Übungsleiter des Kurses ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Trainingsteilnehmer eine neue Gruppe zuzuweisen oder eine Einzelstunde zu empfehlen, welche nicht mit der Kursgebühr verrechnet werden kann.
Ausnahme ist die Läufigkeit von Hündinnen während des Kurszeitraumes. Das Hund-Halter-Team scheidet aus dem Kurs aus und kann - ohne erneute Zahlung der Kursgebühr - nach Abstimmung mit dem jeweiligen Trainer/Übungsleiter zu einem späteren Zeitpunkt in einen anderen Kurs wieder einsteigen.
§ 4 Hausrecht
Der Hundesportverein hat das Hausrecht. Den Anordnungen ist in jedem Fall Folge zu leisten. Ausgeführt wird das Hausrecht durch den Vorstand, die Trainer und Übungsleiter. Diese sind auch berechtigt, den Zutritt von Begleitpersonen zu verweigern oder diese des Geländes zu verweisen, wenn dies bei Verstößen gegen die Platzordnung oder im Interesse der anderen Teilnehmer, erforderlich erscheint.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung für Kurse, interne Seminare und Veranstaltungen ist die Zahlung der Gebühr fällig. Für Kurse mit Gruppenstunden ist die Gebühr bei Kursbeginn in bar zu entrichten, für Seminare und Veranstaltungen, falls nichts anderes vereinbart wurde, ist die Gebühr spätestens 7 Tage vor Termin auf das Konto des BCD zu überweisen. Wird ein Kurs nicht beendet – gleich aus welchen Gründen – wird die Kursgebühr, auch anteilig, nicht zurückerstattet. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, bestehen die Kurse aus 10 Gruppenstunden á 45 Minuten. Verspätung des Trainingsteilnehmers geht zu dessen Lasten und berechtigt nicht zu Minderung der Vergütung.
§ 6 Absagen von Gruppenstunden vonseiten des Trainingsteilnehmers
Das Verpassen oder Fernbleiben einer Gruppenstunde, gleich aus welchem Grund (dies gilt auch für Urlaub während des Kurses), wird immer als stattgefunden berechnet. Bei schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen seitens des Teilnehmers oder dessen Hund, behält der Hundesportverein es sich vor, eine Aussetzung des Kurses anzubieten.
§ 7 Absagen von Gruppenstunden durch den Verein
Aus Gründen höherer Gewalt können Veranstaltungen/Leistungen abgesagt oder verschoben werden. In diesen Fällen werden die Kursstunden am Ende des Kurses in Absprache mit dem jeweiligen Trainer/Übungsleiter angehängt und nachgeholt. Gleiches gilt für vom Verein abgesagte Gruppenstunden durch Ausfall oder Verhinderung des Trainers/Übungsleiters.
Dieser Termin ist bei Gruppenunterricht für die gesamte Gruppe verbindlich und wird allein vonseiten des Hundevereins festgelegt.
In den Schulferien finden die Kurse ohne Unterbrechung statt.
Sollte eine Stunde nicht stattfinden, wird dies vorher vom jeweiligen Trainer/Übungsleiter mitgeteilt oder es erfolgt eine Mitteilung in der WhatsApp-Gruppe.
Weitergehende Ansprüche gegen den Verein sind ausgeschlossen. Stört ein Trainingsteilnehmer die Gruppenstunde etc. oder widersetzt sich den Anweisungen des Trainers/Übungsleiters, so kann der Verein ohne Einhaltung einer Frist, vom Vertrag zurücktreten und den Trainingsteilnehmer vom Kurs ausschließen. Eine Erstattung der Kursgebühr nach Start des Kurses ist in diesem Fall nicht möglich.
§ 8 Haftung
Der Hundesportverein, sowie dessen Vorstandsmitglieder haften nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch Trainingsteilnehmer, deren Hunde oder durch Dritte (z.B. Lärmbelästigung) verursacht werden.
Ferner haftet der Hundeverein nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen, für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Vereinsgelände befindlichen Anlagen, Geräte oder Vorkehrungen bzw. außerhalb des Vereinsgeländes außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte oder Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei leichten Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Hundesportvereins. Begleitpersonen der Trainingsteilnehmer sind durch den Trainingsteilnehmer über den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen.
Der Trainingsteilnehmer übernimmt die alleinige Haftung für sich und seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des jeweiligen Trainers/Übungsleiters handelt und sich auf dem Vereinsgelände befindet. Bei Aktivitäten außerhalb des Vereinsgeländes haftet jeder Teilnehmer ebenfalls für Schäden, die er selbst oder sein Hund verursacht.
Bei Mitwirken/Anwesenheit von Kindern an den Gruppen- oder Welpenstunden obliegt die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten. Der Trainer/Übungsleiter ist nicht als Aufsichtsperson für die Kinder zu verstehen.
§ 9 Urheberrecht
Das Urheberrecht an den in Kursen, Seminaren oder Veranstaltungen ausgehändigten Unterlagen liegt ausschließlich beim BCD Erftstadt e.V. oder des jeweiligen Veranstalters. Eine Weitergabe an Dritte, oder jede Art der öffentlichen Verwendung oder kommerziellen Nutzung obliegen der vorherigen Zustimmung.
§ 10 Nutzungsrechte
Der Hundeverein BCD Erftstadt e.V. darf aufgenommene Fotografien und Videosequenzen, die im Rahmen Ihrer angebotenen Schulungen entstanden sind, benutzen und auch veröffentlichen, z. B. Homepage des Vereins und in sozialen Netzwerken (siehe dazu auch Datenschutzvereinbarung www.bcd-erftstadt.de).
Wird dies von einem Trainingsteilnehmer nicht gewünscht, so ist dies dem Verein ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen.
§ 11 Schlussbestimmung
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung bedürfen der Schriftform, anderenfalls sind diese nichtig. Dies gilt auch für Änderungen bei dieser Klausel.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen
dieser Geschäftsbedingung wirksam. Eine unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem Gewollten am nächsten kommt.
Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins.